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Regenbogenherz-Ballon

Standanmeldung zum 15.CSD in Pirna

15.CSD Pirna 2026 11.07.2026

Mehrzeilige Adresse
Art des Standes
Benötige Anschlüsse

Teilnahmebedingungen und Hinweise:

  1. Die Teilnahme mit einem Stand muss schriftlich beim Veranstalter (CSD Pirna e.V.) angemeldet und von diesem schriftlich bestätigt werden. Anmeldeschluss ist der 31.05.2026. Die Bestätigung für den Stand erfolgt bis 14.06.2026 schriftlich durch den Veranstalter.    

 

  1. Es sind nur Teilnehmer erlaubt, die zur LSBTIQ*-Gemeinschaft gehören oder diese durch eindeutige und klar erkennbare (politische) Botschaften unterstützen.

 

  1. Jedem Stand muss eine hauptverantwortliche Person angehören, die über Handy erreichbar sein muss.

 

  1. Die Standplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Standplätze nach eigenem Ermessen zuzuweisen.

 

  1. Es gelten folgende Teilnahmegebühren:

 

Infostand (gemeinnützig)       kostenfrei

Infostand Partei                      200,00 €

Infostand Firmen                    250,00 €

Verkaufsstand                        250,00 €

 

Die Gebühren sind bis zum 04.07.2026 auf folgendes Konto zu überweisen: 

Kontoinhaber:                      CSD Pirna e.V.

IBAN:                                     DE20 8505 0300 0221 3071 84

Kreditinstitut:                       Ostsächsische Sparkasse Dresden

Verwendungszweck:           Standgebühr CSD 2026

 

 

  1. An reinen Infoständen dürfen keine Getränke und Nahrungsmittel gewinnbringend verkauft oder gegen Spenden ausgegeben werden. Erfolgen Einnahmen für sonstige Waren für einen gemeinnützigen Zweck, muss dies am Stand kenntlich gemacht und für jedermann ersichtlich sein.

 

  1. Die Standplätze sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Anfallender Müll ist selbst zu entsorgen.


  1. Strom- und Wasserzuleitungen sind, sofern benötigt, selbst mitzubringen. Verwendete Stromkabel müssen für den Außenbereich zugelassen sein. Wasserzuleitungen müssen lebensmittelecht sein und den hygienischen Standards entsprechen.

 

  1. Jede*r Standbetreiber*in ist für die Sicherheit des eigenen Standes und der Besucher*innen verantwortlich. Kabel und Leitungen sind im öffentlichen Bereich gegen Stolpergefahren zu sichern.

 

  1. Gastronomische Stände müssen einen „Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§12 Abs. 1 GastG)“ bei der Stadtverwaltung Pirna, Gewerbeabteilung, stellen.

 

  1. Jede*r Teilnehmer*in ist verpflichtet, den eigenen Stand von 12:00 bis ca. 19:00 Uhr zu betreiben. Der Aufbau ist ab 09:00 Uhr möglich und sollte bis 11:00 Uhr beendet sein. Verkaufsstände müssen von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr aufgebaut sein. Der Aufbau am Freitag 10.07.2026 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist möglich. Wir bitten in diesen Fällen um eine entsprechende Rückmeldung.

 

  1. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen ziehen einen Ausschluss vom Straßenfest nach sich.

 

  1. Sollten die Standgebühren nicht bis zum 08.07.2026 bezahlt sein, darf der Stand auf dem Straßenfest nicht aufgebaut werden.

 

  1. Es gibt keinen Anspruch auf einen festen Parkplatz, jede*r Teilnehmer*in ist selbstverantwortlich wo und wie Autos in der Innenstadt geparkt werden. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Parkplätze (P+R Bahnhof) oder Parkhäuser in der Innenstadt.


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